RS OGH 2008/9/23 17Ob26/08k

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Veröffentlicht am 23.09.2008
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Norm

PatG 1970 §23

Rechtssatz

Voraussetzung des Vorbenützungsrechts ist der gute Glaube, das Verhalten greife nicht in das Patentrecht eines anderen ein. Der (angebliche) Vorbenützer ist schon dann nicht mehr gutgläubig, wenn er vom bestehenden oder angemeldeten Patent wusste. Dass er auf die Nichtigkeit des Patentanspruchs vertraute, reicht zur Begründung eines Vor- oder Zwischenbenützungsrechts nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124039

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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