Norm
UVG §31 Abs2Rechtssatz
Auch wenn § 31 Abs 2 UVG offenkundig der Regelfall zugrunde liegt, dass der Unterhaltsvorschuss aufgrund eines vollstreckbaren Titels gewährt wurde, ist der Bund auch berechtigt, ein Verfahren zur Schaffung eines entsprechenden Titels zu führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123999Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008