Norm
EG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art3Rechtssatz
Art3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Info-RL) setzt zwar einen europarechtlich einheitlichen Öffentlichkeitsbegriff voraus, diese Regelung ist jedoch nur auf Sachverhalte mit einem vorliegenden Distanzelement anwendbar, weshalb sie die klassischen Wiedergabeformen der Aufführung, des Vortrags und der Vorführung nicht erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124187Im RIS seit
23.10.2008Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012