Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Entscheidend für die Legalzession ist die gesetzliche Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers; die Anerkennung eines Anspruchs durch den Sozialversicherungsträger oder die tatsächliche Leistung sind hingegen nach § 332 ASVG keine Voraussetzung für den Forderungsübergang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124196Im RIS seit
24.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022