RS OGH 2008/9/24 2Ob261/07g

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

AÜG §14

Rechtssatz

Die Leistungspflicht des Überlassers aus einem Dienstverschaffungsvertrag ist mit dem Arbeitsantritt der Arbeitskräfte im Betrieb des Beschäftigers erfüllt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124217

Im RIS seit

24.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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