RS OGH 2008/9/24 2Ob18/08y

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

StVO §2 Abs1 Z19

Rechtssatz

Aus den Erwägungen des historischen Gesetzgebers ist im Zusammenhalt mit den im Gesetzestext angeführten Gerätetypen (Rollstuhl, Kinderwagen, Schubkarren) ableitbar, dass auch bei einem „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Kleinfahrzeug" die - typischerweise auf kürzere Distanzen beschränkte - Beförderung von Personen und Sachen im Vordergrund stehen soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124212

Im RIS seit

24.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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