Norm
JN §28Rechtssatz
Der inhaltlichen Erledigung eines Eventualantrags auf Ordination durch den Obersten Gerichtshof steht nicht entgegen, dass die Vorinstanzen nicht nur die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ausgesprochen, sondern auch die Klage zurückgewiesen haben und der dagegen erhobene Revisionsrekurs erfolglos blieb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124244Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009