Norm
HVertrG §24 Abs3 Z1Rechtssatz
Auch bei Vorliegen eines dem Unternehmer zurechenbaren Umstands, der dem Handelsvertreter begründeten Anlass zur Kündigung beziehungsweise vorzeitigen Auflösung gibt, ist es erforderlich, dass dieser Umstand innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis geltend gemacht wird. Anders als bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind hier aber weniger strenge Anforderungen zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124100Im RIS seit
30.10.2008Zuletzt aktualisiert am
16.10.2012