Norm
HVertrG §24 Abs3 Z1Rechtssatz
An einen begründeten Anlass sind geringere Anforderungen zu stellen als an einen wichtigen Grund. Es kommt somit in keiner Weise auf ein Verschulden des Unternehmers an. Damit kann sogar ein vertragsgemäßes Verhalten des Unternehmers dem Handelsvertreter einen begründeten Anlass zur Kündigung des Vertragsverhältnisses geben, ohne dass dadurch der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gefährdet würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124101Im RIS seit
30.10.2008Zuletzt aktualisiert am
12.09.2016