Norm
HVertrG §24 Abs3 Z1Rechtssatz
Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124099Im RIS seit
30.10.2008Zuletzt aktualisiert am
07.10.2013