Norm
AußStrG 2005 §2 IC1Rechtssatz
Die Aufforderung an die potentiellen Erben zur Abgabe der Erbantrittserklärung greift nicht in deren Rechtsstellung ein, weshalb ihnen das Rechtsschutzinteresse für die Bekämpfung einer derartigen Aufforderung fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124297Im RIS seit
07.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.11.2014