RS OGH 2008/10/14 8ObA64/08g

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Veröffentlicht am 14.10.2008
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Norm

BAG idF BGBl I 2000/79 §8b

Rechtssatz

Arbeitnehmer, die eine „integrative Berufsausbildung" im Sinne des § 8b BAG (idF BGBl I 2003/79) absolvieren, werden durch den hier anzuwendenden Malerkollektivvertrag entgeltmäßig den „regulären" Lehrlingen gleichgestellt. Insoweit liegt eine planwidrige Lücke vor, die im Wege der Analogie zu schließen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124308

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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