Norm
7.ZPMRK Art4Rechtssatz
Kein Verstoß gegen das Verbot des ne-bis-in-idem nach Art 4 des siebenten Zusatzprotokolls zur MRK liegt im Fall gesonderter Verfolgung und Bestrafung einer Tat sowohl durch das Gericht als auch die Verwaltungsbehörde vor, wenn die zusammentreffenden Delikte nicht dieselben wesentlichen Tatbestandsmerkmale aufweisen, sodass zur vollen Auswertung des Unrechtsgehalts die Betrachtung unter dem Aspekt mehrerer einander ergänzender Tatbestände erforderlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124159Im RIS seit
15.11.2008Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015