RS OGH 2008/10/21 15Os116/08k

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Veröffentlicht am 21.10.2008
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Norm

StGB §278a Z2

Rechtssatz

Für das Tatbestandsmerkmal des Anstrebens eines erheblichen Einflusses auf Politik oder Wirtschaft im Sinn des § 278a StGB genügt die beabsichtigte erhebliche Einflussnahme auf einzelne Zweige der Wirtschaft, wobei zwar die Beeinflussung einzelner Unternehmer in der Regel nicht ausreicht, die „Wirtschaft als Ganzes" jedoch nicht betroffen sein muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124058

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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