Norm
StGB §278aRechtssatz
Für die Verwirklichung des Delikts der kriminellen Organisation braucht daher die intendierte Ausführung vereinigungsspezifischer Straftaten nicht der alleinige, der Hauptzweck oder das Endziel der Verbindung sein, diese kann vielmehr daneben auch auf die Verwirklichung anderer -legaler - Ziele gerichtet sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124060Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008