RS OGH 2008/10/21 1Ob159/08a, 2Ob141/11s

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Veröffentlicht am 21.10.2008
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Norm

ABGB §140 Ca

Rechtssatz

Ein Verschulden des „Kindes" am Verlust des Arbeitsplatzes allein hindert grundsätzlich nicht das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht der Eltern. Nachhaltiges Unterlassen von zumutbaren Bemühungen in Richtung einer Berufsausübung beziehungsweise Zukunftsvorsorge löst aber die Rechtsfolge einer bleibenden hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit aus und führt zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern. Wann von einer derartigen Nachhaltigkeit auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht generell beantwortet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 159/08a
    Entscheidungstext OGH 21.10.2008 1 Ob 159/08a
  • 2 Ob 141/11s
    Entscheidungstext OGH 15.05.2012 2 Ob 141/11s
    Vgl; Beisatz: Anwendung des Anspannungsgrundsatzes bei der Frage der hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124379

Im RIS seit

20.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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