Norm
ZPO §226 IIA2Rechtssatz
Vor der Bezifferung des Leistungsbegehrens durch den Kläger fehlen die prozessualen Voraussetzungen für die Weiterführung des Verfahrens; der Beklagte kann die Fortsetzung des Verfahrens nicht erzwingen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124339Im RIS seit
04.12.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012