Norm
GBG §3Rechtssatz
Im Hinblick auf § 3 GBG ist das bloß auf Einwilligung in die Einverleibung ob eines bestimmten Grundstücks gerichtete Klagebegehren verfehlt, deckt doch die solcherart begehrte Einwilligung des Beklagten gerade nicht die erforderliche Einwilligung in die Einverleibung ob der gesamten Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124371Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009