RS OGH 2008/11/19 3Ob116/08t, 17Ob3/22y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

IO §28
IO §38
KO §28
KO §38

Rechtssatz

Anfechtungsgegner kann auch der Gläubiger sein, der bloß mittelbar (über Umwege) Deckung erhalten hat. Dies gilt auch für die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nach § 28 KO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124341

Im RIS seit

19.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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