RS OGH 2008/11/19 3Ob237/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

ZPO §474 Abs1
JN §44 Abs1
AußStrG 2005 §56 Abs2

Rechtssatz

Auch im Außerstreitverfahren hat das unzuständige Rechtsmittelgericht, dem ein Rechtsmittel vorgelegt wird, in analoger Anwendung des §474 Abs1 ZPO dieses dem zuständigen Rechtsmittelgericht zu überweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124289

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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