Norm
ABGB §521 FRechtssatz
Der Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil steht nicht entgegen, dass an der eigenen Sache grundsätzlich keine Dienstbarkeit begründet werden kann. Einem (gleichzeitig erhobenen) Begehren von Wohnungseigentumspartnern auf Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten ob dem gesamten Mindestanteil widerspricht (naturgemäß) auch nicht das Verbot unterschiedlicher Belastungen der Anteile am Mindestanteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124415Im RIS seit
25.12.2008Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016