Norm
RATG §23aRechtssatz
Unter TP 1 fallende und innerhalb von 10 Monaten nach Bewilligung der Exekution eingebrachte Anträge sind im Sinn der Anmerkung zu Tarifpost 1 mit der Entlohnung des Exekutionsantrages nach Tarifpost 3 A bereits gänzlich abgegolten. Dafür stehen somit auch keine "ERV-Kosten" im Sinn des § 23 a RATG zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2008:RRD0000034Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009