Norm
ABGB §871 ERechtssatz
Aus einem (generellen) Verzicht auf Gewährleistung kann nicht in jedem Fall auf den Verzicht auf die Irrtumsanfechtung geschlossen werden. Wurde aber die Haftung für einen bestimmten Umstand ausgeschlossen, so scheidet auch die Berufung auf Irrtum aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124357Im RIS seit
15.01.2009Zuletzt aktualisiert am
24.01.2013