RS OGH 2008/12/16 1Ob188/08s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2008
beobachten
merken

Norm

KSchG §28

Rechtssatz

Ist im Rahmen eines Verbandsprozesses gemäß § 28 KSchG zu beurteilen, ob eine (formularmäßige) Vereinbarung, mit der bestehende Verträge abgeändert werden, die Rechtsposition der betroffenen Vertragspartner in ungerechtfertigtem Ausmaß verschlechtert, unterliegt nicht nur die Änderungsvereinbarung selbst, sondern auch der ursprüngliche Vertrag den im Verbandsprozess anzuwendenden Auslegungsregeln. Ist danach eine bestimmte Klausel (hier: eine Zinserhöhungsklausel einer Bausparkasse) wegen ihrer Unausgewogenheit (Einseitigkeit) unwirksam, kann sich der klagende Verband nicht darauf berufen, dass sich bei einer einzelvertraglichen Betrachtung für zahlreiche Vertragsverhältnisse im Wege ergänzender Auslegung eine andere Rechtsfolge ergäbe, aus der eine Bedenklichkeit der Änderungsabrede folge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124365

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten