RS OGH 2008/12/16 11Os170/08x (11Os171/08v)

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Veröffentlicht am 16.12.2008
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Norm

StGB §58 Abs3 Z2

Rechtssatz

Die vom Gericht angeordnete Fahndungsmaßnahme gegen einen bestimmten Täter wegen einer bestimmten Tat - sei es nach altem Recht oder nach § 210 Abs 3 StPO - ist ein verjährungshemmender Umstand im Sinn von § 58 Abs 3 Z 2 dritter Fall StGB mit Wirkung ab deren konkreter Umsetzung durch die Polizei (arg: „Ausübung"), bei „Altfällen" allerdings erst ab 1. Jänner 2008.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124384

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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