RS OGH 2008/12/17 3Nc78/09p

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Veröffentlicht am 17.12.2008
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Rechtssatz

Eine bloß teilweise Delegierung ist nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte
  • 3 Nc 78/09p
    Entscheidungstext OGH 17.12.2008 3 Nc 78/09p
    Beisatz: Hier: Antrag strebt ausdrücklich nur eine bloß teilweise Delegierung zur Entscheidung über einen Einstellungs- bzw Einschränkungsantrag an. (T1)
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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