TE Vwgh Erkenntnis 2005/3/17 2004/11/0140

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.03.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof;
10/10 Auskunftspflicht;
27/04 Sonstige Rechtspflege;
40/01 Verwaltungsverfahren;

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1;
AVG §17 Abs1;
AVG §17;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §52 Abs1;
AVG §52 Abs2;
AVG §52;
AVG §53a;
AVG §56;
AVG §76 Abs1;
AVG §8;
GebAG 1975;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwGG §34 Abs1;

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Waldner und die Hofräte Dr. Gall, Dr. Schick, Dr. Grünstäudl und Mag. Samm als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Gubesch, über die Beschwerde des Österreichischen Trainingszentrums für Neuro-Linguistisches Programmieren (ÖTZ-NLP) in Wien, vertreten durch Dr. Andreas Mirecki, Rechtsanwalt in 1160 Wien, Neulerchenfelderstraße 20/4, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen vom 15. Jänner 2004, Zl. 93.500/121-I/B/7/03, betreffend Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung, zu Recht erkannt:

Spruch

Spruchabschnitt IV des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Am 30. Mai 2000 stellte der beschwerdeführende Verein einen Antrag auf Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung gemäß § 7 Psychotherapiegesetz. Im Hinblick auf einen Formfehler dieses Antrages (statt Originalunterschrift Unterschriftenstempel) reichte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 17. August 2000 ein entsprechend gefertigtes Formblatt sowie die Statuten des Vereins "Neuro-Linguistisches Programmieren" und die Publikation "Theorie und Praxis Neuro-Linguistischer Psychotherapie" von Schütz/Schneider-Sommer/Gross/Jelem/Brandstetter-Halberstadt (2001) nach.

Mit Schreiben vom 25. April 2001 übermittelte die beschwerdeführende Partei Informationen zum Curriculum und zu den Lehrpersonen.

In seiner Sitzung vom 11. Dezember 2001 erstattete der Psychotherapiebeirat zum vorgelegten Ansuchen ein Gutachten nach folgenden Kriterien:

"a) Wissenschaftlich-psychotherapeutische Theorie des Erlebens und menschlichen Handelns und der Veränderung desselben;

b)

Eigenständigkeit der Methodik;

c)

Mehrjährige Erprobung der Methodik in der praktischen Anwendung;

              d)              Wirksamkeit im Hinblick auf psychosozial oder auch psychosomatisch bedingte Verhaltungsstörungen und Leidenszustände (Wirksamkeitsforschung);

              e)              Gewährleistung der Erreichung der Ausbildungsziele (§ 6 leg. cit. ausgenommen das Praktikum gemäß § 6 Abs. 2 Z. 2 leg. cit.) durch Inhalt und Umfang des Curriculums;

              f)              Gewährleistung der Erreichung der Ausbildungsziele (§ 6 leg. cit. ausgenommen das Praktikum gemäß § 6 Abs. 2 Z. 2 leg. cit.) durch Kenntnisse und Fähigkeiten des Lehrpersonals"

Er führte folgendes aus:

"Ad a) Theoretische Grundlagen:

Die Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt) wird als 'systemische imaginative Psychotherapiemethode mit integrativkognitivem Ansatz und sinnesspezifischer Ausrichtung' bezeichnet. Hervorgehoben werden die ziel- und ressourcenorientierte Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Repräsentationssysteme und Beziehungsmatrizen der Person; Ziel der Methode ist es, Menschen beim Erreichen ökologisch verträglicher Ziele (im Sinne einer Balance) zu begleiten und zu unterstützen, und die den Krankheitssymptomen subjektiv zugrunde liegenden guten Absichten innerlich durch Wertschätzung so zu positionieren, dass alte Fixierungen an inneres und äußeres unproduktives Verhalten und Einstellungen gelöst, und neues subjektiv und intersubjektiv gesundes Verhalten und Einstellungen daraus resultieren können.

Neuro-Linguistisches Programmieren (NLP) und NLPt basieren auf der Theorie der sinnesspezifischen Repräsentationssysteme (Grundbausteine der Informationsverarbeitung und des subjektiven Erlebens) von William James, der Theorie der Transformationsgrammatik von Noam Chomsky, der Annahme einer grundsätzlichen Zielorientiertheit menschlichen Handelns (Miller, Galanter, Pribram), der Kybernetik der Theorie des Geistes von Gregory Bateson, insbesondere der logischen Ebenen des Lernens, der Unified Field Theory von Robert Dilts, der sozial-kognitiven Lerntheorie von Albert Bandura, sowie auf der Grundannahme der Existenz funktionalautonomer Persönlichkeitsanteile mit bewussten und unbewussten Prozesskomponenten. Diese unterschiedlichen Ansätze werden im einzelnen und ausführlich dargestellt.

Die Ansätze - ergänzt durch Anleihen aus verschiedenen Psychotherapieeinrichtungen (Gestalttherapie, Systemische Familientherapie, Hypnotherapie, später auch aus der Jung'schen Psychotherapie und der Bindungstheorie) - sind jedoch nicht miteinander verknüpft. Der rote Faden scheint die Idee der Veränderung des sinnesspezifischen Ausdrucks und die damit mögliche Beeinflussung des Verhaltens durch verbale und nonverbale Zugänge zu sein - ein im wesentlichen lerntheoretischer Ansatz. Dies wird ausführlicher in den Repräsentationssystemen, in den logischen Ebenen des Lernens und in der sozial-kognitiven Lernmethode dargestellt. Im Übrigen fühlt sich die NLPt dem systemisch-kybernetischen Denken verbunden. Ein Exkurs zu einer Umsetzung des Begriffs 'Ökologie' für die Psychotherapie ist eingebunden.

Ein konsistentes oder vernetztes System der theoretischen Grundlagen stellt dies in der vorliegenden Darstellung der Theorien nicht dar. Auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen und auf viele inhaltliche Aspekte der mannigfach herangezogenen Theorien oder einzelner Theoreme wird nicht eingegangen, es wird nur der Aspekt beschrieben, der eklektisch zum NLP hinzugefügt wurde. Auch die grundlegende sinnesspezifische Ausrichtung wird in der Folge sehr konkretistisch dargestellt; sie drückt in der vorliegenden Fassung ein verkürztes Körperverständnis aus, das im weiteren methodisch-taktisch, nicht grundsätzlich ausgeführt wird.

Diese Bruchstückhaftigkeit wird in einer 'erkenntnistheoretisch wissenschaftlichen Präambel' auch eingestanden: NLP bzw. NLPt habe 'theoretisch wie praktisch unterschiedliche, jeweils einen Ausschnitt beleuchtende Theoriemodelle integriert'. Dabei ist anzumerken, dass die Theorien in einer sehr vereinfachten, fallweise lehrbuchhaften Darstellung wiedergegeben sind. Möglicherweise könnte in einer aktuelleren, moderneren Fassung der Theorie- und Denkmodelle die gemeinte Verbindung, eine weitergehende Integration - nicht nur auf der pragmatischen Ebene der Techniken - leichter dargestellt werden.

Die Inkonsistenz der verwendeten Begriffe wäre u.a. am Beispiel der Verwendung des Begriffs 'Modell' darzustellen. Oder ebenso an der vielfältigen Verwendung des Begriffs 'unbewusst'.

Persönlichkeitstheorie:

Bateson bezeichnet den Menschen und den Geist als ein kybernetisches System, das inkludiert auch den Körper, das äußere und innere Verhalten und die Umwelt. Die NLPt basiert auf diesem Persönlichkeitsmodell und bezieht die Überlegungen von Korzybski, W. James und Bandura ein. Die psychotherapeutische Modellvorstellung vom Menschen lässt sich dann systemtheoretisch so skizzieren: Jedes Verhalten ist in Beziehung zu allen anderen Verhaltensweisen im spezifischen Kontext und unter bestimmten ökologischen Bindungen gleichzeitig Ursache und Wirkung. Die in der klassischen Psychologie verwendeten Begriffe 'Persönlichkeitsmerkmale' und 'Persönlichkeitseigenschaften' entsprechen dem Begriff 'Meta-Programme'. Die NLPt geht davon aus, dass wesentliche Fragestellungen in der Therapie erst im Kontext größerer Zusammenhänge im persönlichen Lebenslauf und unter der Perspektive mehrerer Generationen analysiert, geklärt und gelöst werden können. Bei der Persönlichkeitsentwicklung bezieht sich die NLPt auf das Modell von Erik H. Erikson. Dabei haben Menschen all das in sich, was sie für ihre Entwicklung brauchen.

Hier ist anzumerken, dass die vielen unterschiedlichen Theoriemodelle, auf die sich die NLPt in ihrer Persönlichkeitstheorie bezieht, weitgehend unverbunden neben einander stehen. Es hat den Anschein, als ginge es darum, viele im Feld der Psychotherapie geläufige Theorien unterzubringen. Für diesen - hochrangigen - Anspruch der Integration und Zuordnung der Theoriemodelle wäre aber eine tiefgreifende Untersuchung der erkenntnistheoretischen Grundlagen der Denkmodelle erforderlich. Ein solcher Anspruch wird nicht eingelöst, es wird auch kein erkennbarer Versuch dazu unternommen, nicht einmal die Unterscheidung von erfahrungsnahen und erfahrungsferneren Theorien und ihrer Sprache wird vorgenommen.

Menschenbild:

Hier wird zuerst auf die Vielfalt der Theoriemodelle Bezug genommen: 'Schulenspezifische Modellbildungen sind in erster Linie Voraussetzung für die fachliche Handlungsfähigkeit des Therapeuten, ersetzen aber nicht das subjektive Menschenbild des handelnden Menschen, der psychotherapeutisch tätig ist.'

Im weiteren geht die NLPt von einem offen orientierten und integrativen Menschenbild aus, es integriert systemischimaginative, phänomenologische und biologisch-kybernetische Anschauungen, insbesondere durch Einbeziehung psychodynamischer und gestaltungspsychologischer Aspekte, sowie die vor allem für psychobiologisches Verständnis notwendigen relevanten Konzeptionen der kognitiven Psychologie und Hirnforschung. Die Integration dieser Menschenbilder und Konzeptionen erfolgt entlang einer spezifischen Organisationsstruktur und einer Orientierung in unterschiedlichen Ebenen (Modell der logischen Ebenen). Das bedeutet, dass auf der Ebene von Verhalten und Fähigkeit behavioristische und kognitive Modelle benützt werden, im Bereich der Glaubens- und Wertsysteme psychodynamische ressourcenorientierte Orientierungsarbeit geleistet wird (Reframing) und bei Fragen der Identität sowie des Miteinanderlebens in der Sozietät systemische Menschenbilder benützt werden (strategische Interventionen sowie diskrete und offene Symbolarbeit). Hinter jedem Verhalten des Menschen steht eine positive Absicht, die NLPt geht also von einem ganzheitlichen positiven Menschenbild aus.

     In der Beschreibung des Menschenbildes ist die Darstellung

eklektisch, mehr noch: inselhaft unverknüpft. Die Gründer, Bandler

u. a. 'scheuen (sich), ihr Modell als solches

wissenschaftsgeschichtlich ... zu lokalisieren', die Autoren des

Ansuchens verstehen NLP sehr selbstbewusst in ihrem

'Selbstverständnis als Wissenschaft des subjektiven Erlebens,

(die) ... NLPt gleichsam in eine ergänzende Position zu

konventioneller Wissenschaftlichkeit' stellt. Es wird verständlich, dass NLPt nicht als eine Schule unter anderen verstanden wird, sondern als Container für Theorien aus mehreren (vielen) Schulen. In Bezug auf das Menschenbild bedeutet dies die Quadratur des Kreises, es muss also auf das subjektive Menschenbild des handelnden Psychotherapeuten und des behandelten Klienten rekurriert werden. Es muss daher immer pragmatisch ausgehandelt werden und wird nicht systematisch mitreflektiert. Die Theorie des NLPt vermeidet offenbar absichtlich eine Festlegung, eine Zuordnung zu einem Menschenbild. Dies ist eine klare, aber offenbar systematische Unzulänglichkeit: Mit dem Hinweis auf die Ganzheitlichkeit des Menschen wird die Grundlegung der Loyalität zu einer - für NLPt - gemeinsamen Auffassung dieser Ganzheitlichkeit verhindert.

Zum Ätiologiemodell und zum Gesundheits- und Krankheitsbegriff:

Das theoretische Ätiologiekonzept von NLPt benützt die Prinzipien der Informationstheorie und der Phänomenologie, um die Entstehung von Störungen zu beschreiben. Während die Phänomenologie ein geistiges Ereignis direkt als Erfahrung betrachtet, beschreibt die Informationstheorie, was im Bewusstsein des Menschen geschieht (Verarbeitung, Speicherung und Nutzung sinnlicher Daten, Dynamik von Aufmerksamkeit und Erinnerung). Auffallend und vermutlich charakteristisch dafür ist die Verwendung des Begriffs 'Nützlichkeit': NLPt 'versteht sich als subjektive Wissenschaft mit Nützlichkeitsanspruch auf die menschliche Psyche. Nützlich ist im Sinne des NLP all das, was Menschen hilft, ihre eigenen (Lebens-)Ziele unter Berücksichtigung ihres gesamten Umfelds zu erreichen, bzw. erst einmal zu entdecken und dann zu erreichen.'

Man geht von der Annahme aus, dass genetische Disposition, Persönlichkeitsentwicklung, Prägung (signifikante Erfahrungen), subjektive Bedürfnisse und Ziele, Lebenszyklus, Prozessverläufe, Regeln, Normen und Werte, Wertschätzung und Kongruenz des Einzelnen und systemische Interaktionsmuster an der Entstehung von Störungen mitbeteiligt sind.

Das Symptom ist für die NLPt ein kreativer Versuch, mitzuteilen, dass Loyalitätsbindungen, festgefahrene Glaubenshaltungen und Überzeugungen, fehlende inadäquate oder ineffiziente Ziele sowie alte, oft überholte, starre und inadäquate Verhaltensmuster die Gesundheit blockieren. Die psychische Störung ist eine Unfähigkeit, aktiv, langfristig und zielbewusst zu planen und die entsprechende Handlungskompetenz bzw. Zielangemessenheit zu entwickeln.

Wiederum wird auf mehrere Theorien verwiesen. Die Entwicklungspsychologie ist - in der vorliegenden Darstellung - tiefenpsychologisch, die Theorie der Symptombildung an der Verhaltenstheorie, die Auffassung von der psychischen Störung systemisch orientiert.

Das Selbstverständnis als subjektive Wissenschaft mit Nützlichkeitsanspruch auf die menschliche Psyche lässt erläutern, was hier irritiert: Es ist nicht von einer Wissenschaft vom subjektiven Erleben die Rede, sondern von einer subjektiven Wissenschaft, also einer Wissenschaft, die das Subjekt, der Einzelne (gemeint ist wohl der Psychotherapeut) betreibt, entwirft. Nützlichkeitsanspruch kann dann nur heißen: Der Psychotherapeut weiß, was dem Menschen hilft, seine (Lebens-)Ziele zu entdecken. Zusammen mit dem mehrfach betonten Rekurs auf die Bedeutung des Menschenbildes des handelnden Psychotherapeuten ist damit dem NLPt-Therapeuten die Freiheit gegeben, das Theoriemodell zu wählen, das ihm persönlich am meisten entspricht, wenn er sich nur an die Technik hält.

Anders ausgedrückt: Wegen des Verzichts auf ein verbindliches Menschenbild wird auch kein nachvollziehbares Verständnis von Gesundheit und Krankheit entwickelt, daraus resultierend scheint auch keine Krankheitslehre entwickelt worden zu sein; all das ist der Subjektivität der handelnden Personen überlassen. NLPt ist dementsprechend klinisch nicht verankert.

Zur Umsetzung: Theorie der praktischen Anwendung, Technik und Wirkweise:

Für die praktische Anwendung wird die therapeutische Beziehung genannt, die jedoch nur die Grundlage für spezifische Interventionstechniken bildet, dann Übertragung/Gegenübertragung, der Umgang mit dem Widerstand und die Arbeitsvereinbarungen. Eine der effektivsten Methoden, den Rapport herzustellen ist das Pacing. Hierbei werden Elemente des eigenen Verhaltens dem wahrgenommenen Verhalten des Klienten angeglichen. Hinsichtlich der Glaubens- und Wertsysteme wird auch ein allgemeines Spiegeln angestrebt. Ist genügend Rapport aufgebaut, geht man zum Führen und Lenken mittels innerer Denkprozesse und äußerer Verhaltensweisen über (Leading). Es werden neue Alternativen im Denken und Handeln gesucht. Die NLPt nimmt an, dass sich Therapeut und Klient gegenseitig beeinflussen (Übertragung/Gegenübertragung). Im Gegensatz zur Psychoanalyse wird mit dem Widerstand gearbeitet, nicht gegen ihn (beim Reframing z.B. wird der Prozess der Umdeutung teilweise oder ganz auf unbewusster Ebene durchlaufen). Grundlagen für Veränderungsarbeit und Interventionen in der NLPt sind:

Biographische und systemische Anamnese, Problembestimmung, Zielbestimmung, Ressourcensuche und Umgang mit Ökologie, Planung von Interventionen und Überbrückung in die Zukunft. Bei den Interventionen (Ankern; Meta-Modell; Arbeit mit Trancezuständen, Mustern, Strategien, Metaphern, Geschichten und Submodalitäten, Reframing, Reimprinting) wird auch auf nonverbale Kommunikation geachtet.

Dieser Abschnitt enthält zahlreiche NLP-spezifische Begriffe, die - hier durchaus erläutert - im Einzelnen praktisch nicht immer nachvollziehbar sind. Eine konkrete Falldarstellung mit der Darstellung der Interventionsformen wäre in diesem Zusammenhang nützlich - wie immer bei neuen, im Gesamten der Psychotherapie nicht gemeinhin verwendeten Begriffen.

Der Kern der Technik scheint in der 'wohlgeformten Zielbestimmung' zu liegen; so wird klar, dass 'Leading', also den Patienten/Klienten zu führen das Ziel der psychotherapeutischen Unternehmung ist. Dem entspricht auch der Hinweis auf die Grundhaltungen des NLPt-Therapeuten: Er 'ist zurückhaltend im Bezug auf die Ziele und die inhaltliche Entscheidungsfindung des Klienten, jedoch ein fachkundiger Spezialist innerhalb des formalen Prozesses der Zielerreichung. Dabei kann er auch direktiv vorgehen.' Die der Technik zu Grunde liegenden Annahmen werden nun aber nicht mitreflektiert und bleiben somit verhüllt. Es wird kein

Gedanke an die Ergebnisgebundenheit bei der Verwendung bestimmter Techniken gedacht; die Behauptung lautet: Jedes Ziel des Klienten kann mit den verwendeten Techniken erreicht werden. Jenseits der Zielbestimmung des Klienten kann aber das Ziel der Vermeidung von Leid oder das Ziel der Persönlichkeitsentwicklung nur im Rahmen einer konsistenten theoretischen Überzeugung des Psychotherapeuten, einer 'Weltanschauung', eines Menschenbildes, erreicht werden. Liegt ein Menschenbild nicht vor, oder ist es- aus welchen Gründen immer - nicht in den Rang einer methodentheoretisch relevanten Größe erhoben, so ist der Patient der Zufälligkeit des persönlichen Menschenbildes des jeweiligen Psychotherapeuten ausgesetzt  - er kann auf einen anständigen oder auf einen persönlich interessengeleiteten Psychotherapeut stoßen - , im schlimmsten Fall läuft er Gefahr, der Beliebigkeit eines Psychotherapeuten anheim zu fallen. Die Methode selbst ist dann auch nicht mehr an methodenimmanenten ethischen Standards zu messen (die im Einzelfall ja über die Standards des Berufskodexes der Psychotherapeuten hinausgehen oder diesen spezifizieren).

Bewertung der wissenschaftlich-therapeutischen Theorie:

In der Darstellung der Geschichte und der theoretischen Grundlagen der Methode, eigentlich der philosophischen Wurzeln, wird auf zahlreiche Theorie- und Denkmodelle Bezug genommen. Ein philosophisch-anthropologisches Grundkonzept, aus dem die Wesensmerkmale des Menschen, die Organisation und Struktur psychischer Prozesse sowie das Zusammenwirken von menschlicher Natur und den psychosozialen Einflüssen im Rahmen der Entwicklung ersichtlich werden, existiert aber nicht.

Das Menschenbild integriert so verschiedene Ansätze wie systemisch-imaginative, phänomenologische und biologischkybernetische Anschauungen, psychodynamische und gestaltpsychologische und kognitive Aspekte. Die Integration soll so erfolgen, dass auf der Ebene von Verhalten und Fähigkeit behavioristische und kognitive Modelle benützt werden, im Bereich der Glaubens- und Wertsysteme psychodynamische ressourcenorientierte Orientierungsarbeit geleistet wird und bei Fragen der Identität sowie des Miteinanderlebens in der Sozietät systemische Menschenbilder benützt werden. Hinter jedem Verhalten des Menschen steht eine positive Absicht. Die Theorie der NLPt wählt aber offensichtlich aus verschiedenen Theorien das ihr Zusagende aus. Es ist nicht ersichtlich, warum die NLPt z. B. psychodynamische Aspekte in ihr Menschenbild aufnahm, außer vielleicht, um eben auch an Begriffe wie Übertragung und Widerstand anzuschließen, oder um neuere Forschungsergebnisse hineinnehmen zu können.

Aus so unterschiedlichen Menschenbildern wie dem tiefenpsychologischen, dem behavioristischen oder dem systemischen resultiert jeweils eine bestimmte Haltung, auch ein Spektrum von therapeutischem Verhalten in Bezug auf den Klienten. In einer NLPt-Therapiestunde könnten verschiedene Menschenbildaspekte abgerufen wirksam werden, geschweige denn von einer Stunde zur anderen. Es wird nicht dokumentiert, ob der NLPt-Therapeut dann sein Verhaltensspektrum wechselt, wie und warum. Ob dann die geforderte Kongruenz des Pacing noch zu erbringen ist.

Auch die Persönlichkeitstheorie bezieht unterschiedliche Konzepte ein, die nicht zu einer systematischen konsistenten Theorie verarbeitet wurden. Die Bedeutung der einzelnen Elemente für die psychischen Prozesse und ihre Entwicklung sowie in ihrer funktionalen Beziehung zueinander, sind nicht einsichtig.

Es bleiben viele Fragen offen:

-

Die Antragsteller ordnen dem Unbewussten einen hohen Stellenwert zu, indem sie meinen, das es um so viel klüger als das Bewusstsein ist, aber es bleibt unklar wie das Unbewusste in bezug auf die Konfliktdynamik wirkt.

-

Auch fehlt eine systematische Darstellung der Genese der unterschiedlichen Formen von Konflikten und ihrer Wechselbeziehungen zueinander.

-

Unklar bleibt auch was z.B. 'Ökologische Bedingungen' sind. Auf welche Parameter bezieht sich das?

-

Welche Bedingungen sind maßgebend für eine 'gesunde Balance' und somit für das Entstehen oder Ausbleiben von Störungen, bezogen auf die Entwicklungsphasen?

-

Welche Bedeutung wird den unterschiedlich verwendeten Begriffen der psychischen Modellbildung oder des Unbewussten zugemessen?

-

Können die spezifischen NLPt-Interventionsbegriffe in erfahrungsnahe Verhaltensbeschreibungen übersetzt werden (Falldarstellung)?

Ad b) Eigenständigkeit der Methode

Die NLPt nimmt grundsätzlich das Prinzip mehrfacher Beschreibung an, woraus sich auch mehrfache bzw. simultane Theoriebildungen ergeben. Insofern hat NLPt einen von der Idee her integrativen Ansatz als es theoretisch wie praktisch unterschiedliche Therapiemodelle (systemisch-imaginative, phänomenologische und biologisch-kybernetische, psychodynamische, gestaltpsychologische und kognitive) einbezieht. Hierbei sollen die jeweiligen Interventionsmethoden entsprechend dem Therapieverlauf, der individuellen Problemlage und den Ressourcen des Klienten - unabhängig von der Art der psychischen oder psychosomatischen Störung - ausgewählt werden. Gegebenenfalls wird das soziale Umfeld mit einbezogen.

Als Metaverfahren stellt die NLPt einen Rahmen zur Verfügung, in dem unterschiedliche Techniken und Verfahrensweisen zur Anwendung kommen, wobei von den Vertretern der NLPt selbst keine eigenen methodischen Verfahren entwickelt wurden, abgesehen vom Konzept der primären Repräsentationssysteme und der Zugangshinweise.

In diesem Zusammenhang liegt auch der Vergleich mit 13 psychotherapeutischen Ausrichtungen vor, zu denen eine Abgrenzung erfolgt, von denen aber auch Anleihen hinsichtlich der Technik gemacht wurden.

Dabei werden nun geringe, nicht ausreichende, Ansätze zu einer Theorie der Anwendung dargestellt; mit ihnen kann begründet werden, wann bestimmte Interventionstechniken eingesetzt werden, welche Funktion und Bedeutung sie im therapeutischen Prozess haben und worin ihre spezifische Wirksamkeit besteht. Doch es ist problematisch, einzelne Elemente der verschiedenen Methoden heranzuziehen, ohne zu beachten, dass die unterschiedlichen therapeutischen Verfahren auf verschiedenen anthropologischen Grundannahmen und persönlichkeitstheoretischen Modellen beruhen. Eklektizismus ersetzt Eigenständigkeit nicht.

...

Zusammenfassung

Bei der Neuro-Linguistischen Psychotherapie (NLPt) handelt es sich um eine wissenschaftliche-psychotherapeutische Methodik, welche zwar eine mehrjährige Praxis und eine internationale Verbreitung aufweist (es bleibt offen, ob als NLP oder NLPt), die aber hinsichtlich ihrer anthropologischen Grundannahmen sowie ihrer Konzeption der Persönlichkeit und deren Entwicklung keine konsistente eigenständige Theorie hat. Auf ein verbindliches Menschenbild wird zu Gunsten der Subjektivität des Psychotherapeuten verzichtet. Hinsichtlich der angewendeten Methoden und Interventionsformen wird die NLPt als Metaansatz dargestellt, der die Integration unterschiedlicher Techniken ermöglichen soll. Zwar wird ansatzweise aufgezeigt, wie diese verschiedenen Verfahrensweisen und nach welchen Kriterien eingesetzt und kombiniert werden sollten, aber die unterschiedlichen anthropologischen und persönlichkeitstheoretischen Implikationen der verschiedenen Methoden bleiben unberücksichtigt.

NLPt stellt eine eklektische Methode zur Veränderung des Verhaltens dar. Sie ist aber keine vollständige Psychotherapiemethode, sie kann eher als Ergänzung zu anderen psychotherapeutischen Methoden verstanden werden.

Darüber hinaus liegt keine geordnete Darstellung der Ergebnisse der Wirksamkeitsforschung vor. Technisch sind Mängel der Ausbildungsordnung wie der Auflistung der Lehrpersonen zu nennen.

Das Ansuchen muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus grundsätzlichen Erwägungen

-

über die Abweisung eines konsistenten Menschenbildes bzw. einer verbindlichen therapeutischen Haltung, und

-

dem daraus folgenden Mangel einer klaren Begrifflichkeit über Gesundheit und Krankheit (sowie einer Krankheitslehre),

aus fachlich psychotherapeutischer Sicht abgelehnt werden."

Dieses Gutachten wurde der beschwerdeführenden Partei zur Kenntnis und Stellungnahme übermittelt.

Mit Schreiben vom 27. März 2002 gab die beschwerdeführende Partei - vertreten durch den Beschwerdevertreter - eine Stellungnahme ab, worin sie im Wesentlichen ausführte, die im Gutachten vom 11. Dezember 2001 herausgearbeiteten Hauptkritikpunkte der eklektizistischen Methode und des inkonsistenten Menschenbildes stellten Scheinbegründungen dar, weil insbesondere bei einer praktischen Wissenschaft regelmäßig mehrere Methoden zur Anwendung kämen und von einer Einheitlichkeit, geschweige denn von einer Verbindlichkeit des Menschenbildes - zu keiner Zeit und an keinem Ort - je die Rede sein könnte. Was das Menschenbild anbelange, könne von einer Konsistenz auch bei den bereits anerkannten Ausbildungseinrichtungen keine Rede sein, da sich das Menschenbild weltweit nicht decke und auch bei den anerkannten Einrichtungen seit ihrer Gründung keineswegs konstant gewesen sei. Das Menschenbild in Mitteleuropa an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert unterscheide sich merklich vom heutigen Menschenbild, ohne dass deshalb die tiefenpsychologischen Methoden auch unter Berücksichtigung ihrer zwischenzeitigen Entwicklung seit ihrer Gründung andere geworden wären. Gleiches gelte in abgewandelter Form in der Tat auch hinsichtlich der Begrifflichkeit über Gesundheit und Krankheit. Insbesondere werde aus rechtlicher Hinsicht gegen das Gutachten des Psychotherapiebeirates vom 11. Dezember 2001 eingewandt, dass es über das gesetzliche Ziel des § 7 Abs. 4 Psychotherapiegesetz hinausgehe. Demnach sei die Anerkennung zu erteilen, wenn die Erreichung der im § 6 genannten Ziele durch die Kenntnisse und Fähigkeiten des Lehrpersonals gewährleistet sei. Sämtliche Proponenten der beschwerdeführenden Partei seien eingetragene Psychotherapeuten und gewährleisten demnach die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die jeweilige methodenspezifische Ausrichtung habe sich auf eine wissenschaftlichpsychotherapeutische Theorie des menschlichen Handelns verbunden mit einer mehrjährigen erprobten Methodik zu gründen. Das Gutachten vom 11. Dezember 2001 attestiere der Antragstellerin selbst, dass es sich um eine wissenschaftliche psychotherapeutische Methodik handle, die auch durch mehrjährige Praxis und internationale Verbreitung anerkannt sei. Dies seien bereits die Anforderungen, die das Gesetz an die Anerkennung knüpfe.

Mit Schreiben vom 28. März 2002 nahm die beschwerdeführende Partei ferner zu den Ausführungen des Psychotherapiebeirates im Wesentlichen wie folgt Stellung:

" ... Die Neuro-Linguistische Psychotherapie stellt ein in sich konsistentes System theoretischer Annahmen dar. Aus der Sprachanalyse kommend, hat sie sich der Mühe unterzogen, die theoretischen Implikationen praktischen Handelns in der Psychotherapie zu untersuchen. Dabei konnte in der zu Grunde liegenden Theorie, dem NLP, gezeigt werden, dass die unterschiedlichsten theoretischen Konstrukte letzten Endes nicht allein handlungsleitend waren. Unterschiedlich ausgebildete und sich selbst auch unterschiedlich zuordnende Therapeuten, haben Techniken angewandt, die den ihnen anvertrauten Menschen geholfen haben. Insofern befindet sich die Neuro-Linguistische Psychotherapie in der Situation einer Spätgeborenen: Sie kann auf Wissen um die Wirksamkeit in der Psychotherapie und auf die anerkannte soziologische Methode der teilnehmenden Beobachtung aufbauen. Insofern hat sich die Theorie des NLP anfangs auch mehr auf die Theorie der Linguistik bezogen, lange bevor die wirksame Möglichkeit erkannt wurde aus dem NLP eine Psychotherapie zu schaffen. Erst mit der Nutzung der der Theorie innewohnenden Möglichkeiten der Psychotherapie ergab sich eine Notwendigkeit einer weiteren Fassung eines Menschenbildes und der Herstellung einer gebundenen Theorie, wie es das österreichische Gesetz verständlicherweise verlangt. Diese Theorie trägt noch die Makel ihrer Entstehung. Sie ist dem Wesen nach eklektisch und kann sich in der jeweiligen Praxis zu einem Ganzen vereinen. Allerdings bietet gerade der Begriff des 'Modells' die Möglichkeit diese Unklarheiten zu diskutieren und aufzuklären.

Unter Modell versteht die Neuro-Linguistische Psychotherapie u. a. die Existenz eines inneren Bildes, das der Mensch von sich selbst gemacht hat und von dem ihn Umgebenden. Es ist dies auf die Ideen der Gestalttheorie Bühler-Hetzers zurückzuführen und hat in der Gestaltpsychologie einen festen Platz gefunden. Das Modell der Neuro-Linguistischen Psychotherapie ist daher die Annahme des Menschen von sich selbst und stellt dies in einer komplexen aber jeweils individuellen Art da(r). Die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen, wie sie in dem umfassenden, der Einreichung zu Grunde liegenden Text gemacht wurden, können auf den eigentlichen Gegenstand dieser Untersuchung nicht Bezug nehmen. Denn die eigentliche Ursache des Modells ist der Mensch in seinen so getroffenen Annahmen, mögen sie jetzt individuell erworben, aus der Genetik stammen, oder im Laufe des Lebens zu Eigen gemacht worden sein. Die Neuro-Linguistische Psychotherapie wendet sich an dieses Modell, das die Spezifität des Einzelnen trägt und versucht sie zu erörtern. Insofern ist das Modell der Neuro-Linguistischen Psychotherapie zwar aus dem NLP abgeleitet, stellt aber sui generis ein eigenes Modell dar. Die ursprünglichen Beobachtungen, die zur Entwicklung einer NLP geführt haben, wurden nun modellhaft zusammengeführt.

Es erscheint, dass es dem Gutachter bedauerlicherweise nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Komponenten dieses Modells zusammenzuführen.

...

Eigenständigkeit der Methode: ...

              1.              Jede psychotherapeutische Schule ist dem Wesen nach eklektisch. Dies gilt für alle Schulen, gleichgültig wie hoch sie im Nachhinein auch die Grenzziehung zu anderen Schulen gezogen haben mögen. ... Die Einschreiter behaupten, dass jede neue, eigenständige Methode in ihrer Generierung von methodischen und wissenschaftlich-theoretischen Erkenntnissen ausgewiesen eklektisch sein muss, ansonsten sie ihren 'geistigen Diebstahl' unausgewiesen durchgeführt.

              2.              Eklektizismus steht in keinem - vom Gutachter an mehreren Stellen behaupteten - Widerspruch zu Eigenständigkeit. Denn Eklektizismus ist die Aneinanderreihung von und Verwendung von bereits bestehenden Theorien, um sie zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen. Nun erhebt sich ein neuer Gegensatz: Der zwischen Eklektizismus und dem Neuen: Dieser Gegensatz ist insofern prozesshaft, als sich das Neue aus dem Alten hervorhebt, indem es immer wieder an seinen Grenzen gefordert wird, sich zu definieren. Diese Definition bringt Klarheit. Sie ist allerdings auch die Ursache für Streit. Die Neuro-Linguistische Psychotherapie ist hier eine moderne Wissenschaft, die sich nicht primär abgrenzen will und nicht primär 'gegen' etwas gegründet wird, sondern integrativ vor dem Hintergrund ihres Menschenbildes, das wieder auf die Ideen der Menschenrechtsdeklaration zurückgeht. Insofern ist die Errichtung von klaren Grenzen - über die Neuro-Linguistische-Psychotherapie-Grundannahmen - nicht sinnvoll.

              3.              ... Es ist einer der Fortschritte der Psychotherapie nach dem 2. Weltkrieg und vor allem ihrer gesetzlichen Erfassung, die einem Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, so dass dieser Vorwurf des Eklektizismus keine Rolle mehr spielen soll, soll die Psychotherapie nicht in die vorwissenschaftliche Zeit der Inquisition zurückfallen. Die Neuro-Linguistische Psychotherapie ist daher eigenständig im besten Sinn: Sie entnimmt bewusst eklektisch sich als wirksam erwiesene Ideen und Erkenntnisse der Psychotherapie, wie sie historisch gewachsen sind, fügt sich wissenschaftlich theoretisch zusammen und basiert auf ihnen ihre therapeutische Praxis.

...

     Zusammenfassung:   ...

     1. Das Menschenbild ... basiert auf der Grundlage der

Deklaration der Vereinten Nationen in der gegenwärtigen Fassung.

Es ist daher konsistent und handlungsleitend für die ganze Welt.

              2.              Die therapeutische Haltung ergibt sich einerseits aus dem Menschenbild, andererseits aus der wissenschaftlichen Theorie, die integrativ ist und zum letzten aus den Auswahlkriterien, die als Prozess formuliert werden.

              3.              Die Begrifflichkeit über Gesundheit und Krankheit ergeben sich im Zusammenhang mit dem DSM IV, der in vielen Studien, nicht zuletzt in dem Journal der American Psychiatric Association, dem Journal der American Academy for Child and Adolescent Psychiatry überprüft wurde und heute die Grundlage jeder Publikation darstellt. Als einer Methode, die sich aus US-Amerika entwickelt hat und in Europa qualifiziert wurde, wie die Neuro-Linguistische Psychotherapie ist es entsprechend das DSM IV zu verwenden und die Ideen Kraepelins zur Grundlage der Gesundheits- und Krankheitslehre zu machen. Insbesondere die Kodifizierung der psychosozialen Umstände und des Anpassungsniveaus wiesen darauf hin, dass Gesundheit, ebenso wie Krankheit, qualifiziert und in die Überlegungen einbezogen werden. ..."

Dieser Stellungnahme war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angeschlossen.

In weiterer Folge übermittelte die beschwerdeführende Partei zahlreiche als "Privatgutachten" titulierte Schreiben von Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten.

Mit Schreiben vom 2. September 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei das Gutachten des amtlichen Sachverständigen für Psychotherapie Dr. A vom 19. Juni 2002 übermittelt, der sich gegen die Anerkennung aussprach und - zusammenfassend - ausführte, dass das Ansuchen der beschwerdeführenden Partei als nicht ausreichend begründet angesehen werden müsse und aus fachlicher Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet werden könne.

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2002 gab die beschwerdeführende Partei dazu eine Stellungnahme ab und stellte den Antrag, einen "externen Sachverständigen" mit der Begutachtung zu beauftragen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2002 gab die beschwerdeführende Partei noch eine weitere Stellungnahme ab und beantragte die Beischaffung aller in Österreich anerkannten Fachspezifika zum Akt in Kopie.

In einer Sitzung des Psychotherapiebeirates vom 31. Oktober 2002 wurde in Anwesenheit von Vertretern der beschwerdeführenden Partei beschlossen, ein externes Gutachten erstellen zu lassen. Es wurde Univ. Prof. Dr. H, Technische Universität Berlin/Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, zur Sachverständigen bestellt.

In ihrem - undatierten, beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen am 27. März 2003 eingelangten - Gutachten führte diese im Wesentlichen Folgendes aus (hier auszugsweise zitiert):

" ... Die vorliegenden Vorgutachten haben sich wissenschaftstheoretisch zur Frage des Menschenbildes und der Stringenz der Ableitung: Metatheorie, Theorie und Praxeologie geäußert. Ich kann mich nur anschließen wenn es heißt, dass die einzelnen Ansätze zum einen recht einfach dargestellt sind. Zum zweiten sind die jeweiligen Weiterentwicklungen zum Teil schon recht alter Theoriearbeiten nicht ausgeführt. Sie sind drittens nicht stringent theoretisch miteinander verknüpft worden. Insofern kann die Metatheorie- und Theorieebene des NLPt nicht den Anspruch einer integrativen Therapie erheben. Es liegt ein additives Vorgehen vor, das theoretisch ihre Bestandteile nicht ineinander überführt. Es handelt sich bei diesen Unterscheidungen aber nicht um philosophische Spielereien, sondern um inkompatibel theoretische Setzungen, die für den Alltag des Behandlers von großer Bedeutung sind. Auf der Ebene theoretischer Integration ist die Frage der Konvergenzen und der Divergenzen mehrerer Theorien durch das Einreichpapier nicht gelöst. Es bleibt unklar, welche spezifischen Komponenten der Referenztheorie zu einem gemeinsamen Ganzen zusammengefügt werden. Auf diese Weise entsteht kein entwicklungsfähiger Bezugsrahmen. Auch klinisch-therapeutisch läuft die oben genannte Kombination nicht auf eine synthetisierende Behandlungstheorie hinaus, weil die Regeln nicht klar werden, nach denen ausgewählt und kombiniert wird.

Zur Frage des Menschenbildes:

Anthropologische Prämissen sind zentral in der Gestaltung der therapeutischen Beziehung und des Verständnisses von Störungen, also für die Diagnostik und Therapiemethodik. Die beiden Vorgutachten haben an dieser Stelle hervorragend die einzelnen Inkonsistenzen und Brüche herausgearbeitet. ... Es scheint den Einreichern nicht klar zu sein, dass die Menschenbilder und Therapietechniken z.B. auch innerhalb der Psychoanalyse aller vier Richtungen nicht identisch sind. Somit stellt sich die Frage, welche Richtung der Psychoanalyse das NLPt mit heranziehe. Die humanistischen Verfahren - wie z.B. die zitierte Gestalttherapie - folgen ganz anderen anthropologischen Prämissen. Humanistische Verfahren und psychoanalytisches Denken sind nicht beliebig kombinierbar. Setzt z.B. die alte Freudsche Zielsetzung für psychoanalytische Behandlung die Wandlung neurotischen Elends in allgemeines Leid, so zielen die Humanistischen Verfahren durchaus auf das persönliche Glück des einzelnen. Dieser unterschiedlichen Zielsetzung liegt eine völlig andere Anthropologie zu Grunde. Wie finde ich als Behandler nun aber gemeinsam mit den Klienten und Klientinnen Ziele der Behandlung, denen ich folgen, die ich erweitern oder verweigern muss, wenn die Orientierung derart unklar bleibt? Während die Verhaltenstherapie die Symptomreduktion anstrebt, will die psychodynamische Therapie Persönlichkeitsveränderung, die dann später aus deren Sicht in Symptomreduktion mündet. Wir haben es auch hier mit ganz unterschiedlichen Nah- und Fernzielen zu tun: Verbesserung der beruflichen Produktivität, der Anpassung, der interpersonellen Beziehungen, befriedigende Sexualität, Fähigkeit zur günstigen Bewältigung von psychischen Konflikten, Selbstvertrauen, Selbsteinsicht, Selbstregulation, etc. Therapieziele werden neben persönlichen Faktoren des Patienten und des Behandlers ebenfalls durch ethisch-normative und gesellschaftliche Faktoren determiniert. Diese Perspektiven dürfen nicht dem Belieben des einzelnen Behandlers überlassen bleiben. Therapieziele sind Entscheidungsgrundlagen für die Therapieplanung, ihre Klärung gilt als eigenständiger therapeutischer Effekt und als Kriterium zur Erfolgskontrolle. Vor allem dient die Zielfestlegung als Mittel zur Transparenz des therapeutischen Prozesses. Ambühl und Strauss zeigen deutlich, dass die Formulierung von Therapiezielen u.a. als Kriterium der Abbildung des späteren Therapieerfolges zunehmend an Bedeutung gewinnen. Umfassende Zielbestimmung ist sicher von herausragender Bedeutung. Ziele von Psychotherapien sind aber prozessabhängig. ... Die Möglichkeit, sinnvolle Ziele für die Behandlung und für das eigene Leben zu beschreiben, entsteht erst häufig in der gemeinsamen Arbeit, diese müssen modifizierbar, hinterfragbar und prozessual angelegt sein. Dieses Vorgehen wird 'prozessuale Indikation' genannt.

     Diese Konzeptionen sind aber keine kognitive Spielereien,

sondern letztlich in jeder einzelnen Intervention, die ein

Therapeut setzt, wiederzufinden. Es ist sogar der Anspruch an ein

Verfahren zu stellen, das wissenschaftliche Anerkennung verlangt,

dass von der Metatheorie, über die Theorieebene bis hin zur

Praxeologie jeder Schritt stringent ableitbar ist. Es macht einen

Unterschied, ob ein Symptom als fehlgelaufene

Aggressionsentwicklung zu verstehen ist oder als fehlgelaufene

Prägung. ... Um so erstaunlicher ist es, dass zum Thema

Aggression, einem wesentlichen Bestandteil menschlichen Erlebens

und Verhaltens, kein Wort in dem Einreichpapier auftaucht... Im

Schreiben des ÖTZ-NLP vom 28. März 2002 wird dem Erstgutachter vorgeworfen, es sei ihm bedauerlicherweise nicht gelungen, die unterschiedlichen Komponenten des Modells zusammenzuführen. Dies muss weder der erste, noch der zweite noch der dritte Gutachter tun, da dies eine konzeptuelle Leistung ist, die das Institut zu leisten hat, das um Anerkennung seines Verfahrens ansucht. Der Verweis auf die Ganzheitlichkeit wirkt an dieser Stelle als nichtssagender Begriff, wenn nicht Totschlagargument. Was ist ein 'neues Ganzes' in der Postmoderne aber? Dies bleibt offen.... Nirgendwo in den eingereichten Unterlagen wird gezeigt, wie NLPt-Therapeuten diagnostizieren. Sicherlich, sie analysieren den Bewusstseinsstrom, die Repräsentationssysteme, Prägungen, mentale Wahrnehmungspositionen und vieles andere mehr. Dies sind sicherlich sinnvolle und nützliche Fragen, nur scheint der Bruch zum herrschenden psychotherapeutisch/psychiatrischen Diagnosesystem dadurch nicht überwindbar. Man mag nun den uns leitenden diagnostischen Systemen (DSM IV und ICD 10) vieles an Kritik entgegenbringen, Mediozentrismus etc. Es entbindet ein psychotherapeutisches Verfahren, das als Heilmethode anerkannt werden will, jedoch nicht davon, sich innerhalb des unser Gesundheitssystem zur Zeit prägenden diagnostischen Inventars zu bewegen - und zwar theoriegeleitet und stringent. Sich mit einem lapidaren Satz davon abzugrenzen und zu sagen, wir machen das ganz anders, kann nicht hinreichen. Diese Haltung ist sicherlich möglich, jedoch nicht innerhalb der Krankenbehandlungen, die von Krankenkassen bezahlt werden. Wie NLPt-Therapeuten zu ihren Diagnosen kommen, die mit unserem Klassifikationssystem übereinstimmen, ist an keiner Stelle erwähnt oder gar ausgearbeitet. Ein Lippenbekenntnis reicht da nicht aus. Auch wenn in der eingereichten oder in zitierten und verwiesenen Studien entsprechende Begrifflichkeit benützt wird, ist es nicht nachvollziehbar, wie der praktizierende NLPt-Therapeut mit seinem Instrumentarium zu eben solchen Diagnosen kommt.

Zum Ätiologiemodell

Auch wenn es richtig ist, dass die modernen diagnostischen Systeme sich versuchen ätiologiefrei zu halten, ist es nicht denkbar, dass eine psychotherapeutische Methode keine eigenen, zumindest impliziten ätiologischen Vorstellungen hat. Gibt es - wie behauptet - ein Menschenbild, Vorstellungen über Gesundheit und Krankheit, entwicklungspsychologische Konzepte, so ist es schlicht weg nicht vorstellbar, dass darin nicht auch Konzepte verborgen sind, die etwas über z.B. gesunde versus schwierige Entwicklungen von Kindern aussagen. Ohne eine Idee, wie psychische Störungen entstehen, kann eine Behandlung gar nicht stringent angelegt werden, keine sinnvolle Therapieplanung erfolgen. Es kann dann auch keine Indikation oder Kontraindikation einzelner Techniken gestellt werden und keine störungsspezifische Arbeit (Beispiel Persönlichkeitsstörungen) entwickelt werden.

'Die Technik bestimmt nicht das Theoriemodell, sondern es besteht an und für sich' (Schreiben ÖTZ-NLP vom 28. März 2002). Dieser Setzung muss ich entschieden widersprechen. Ohne eine einheitliche Theorie und ohne dass die Bruchstellen eines Integrationsversuches markiert werden können, sind wichtige therapietechnische Fragen nicht zu beantworten: Wann interveniert der Psychotherapeut z.B. direktiv? Wann ist es die Methode der Wahl abzuwarten? Welche Bedeutung hat direktives Vorgehen für die Gestaltung der Übertragungsbeziehung? Wie werden Methodologien kombiniert und warum? Welche mögliche Verwirrung des Patienten ist durch methodisches Allerlei riskiert? Es besteht die Gefahr der unreflektierten Intuition der Behandler beim Zusammenfügen unterschiedlicher methodischer Bestandteile Tür und Tor zu öffnen, wenn es nicht möglich ist herzuleiten, warum ich welche therapietechnische Schritte gehe. Der Ausweg aus dem Dilemma ist einzig und allein eine stringente Theorie, die dann theoriegeleitet durchaus flexibel in der Technik sein kann.

...

In der Einleitung des Werkes Theorie und Praxis der Neuro-Linguistischen Psychotherapie, Schütz et al., 2001, wird gesetzt, dass seit Beginn der Methodenetablierung ein deutlich abgrenzbarer, theoretischer und methodisch ausgearbeiteter Kern- und Anwendungsbereich als Psychotherapie, die sowohl im Langzeitbereich tiefgreifende Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht als auch im Kurzzeitbereich wirksame Interventionen zu setzen vermag.

Unterschiede zu anderen Psychotherapieverfahren werden aufgelistet, ohne dass genau beschrieben wird, wie genau diese zu fassen sind. Die Bemerkung, man arbeite z.B. anders mit dem Unterbewusstsein als die Psychoanalyse es tut, wird konstatiert, ohne zu benennen, worin die Unterschiede dann genau bestehen und welche Auswirkung dieser andere Begriff des Unbewussten für das Menschenbild, die Ätiologie etc. hat. Ähnliches gilt für die Abgrenzung zu anderen Verfahren, die auch eher kursorisch vorgenommen wird.

Ein wesentlicher Pfeiler des NLPt wird in der Schaffung neuer, passenderer Wahlmöglichkeiten der Klienten gesehen. Das NLPt geht davon aus, dass der Mensch als Systemeinheit aller Potenziale für die Bewältigung des Lebens im Hier und Jetzt und ebenfalls für seine künftige Entwicklung besitzt. Es gilt, vorhandene Möglichkeiten zugänglich und praktisch wirksam zu machen. Diese Haltung ist sicherlich für den "Normalneurotiker" zutreffend, ebenso für leichtere, dem neurotischen Formenkreis zuzurechnende psychische Beeinträchtigungen. Für den gesamten Komplex der 'Grundstörungen' gilt dies nun einmal nicht. Folgen wir der modernen Säuglingsforschung, ... müssen wir den Bereich des Defizits in der psychischen Entwicklung zur Kenntnis nehmen. Frühe Deprivationserfahrung, frühe Traumatisierungen hinterlassen - wie die Hirnforschung zeigt - sogar veränderte Gehirne, fehlende neuronale Verknüpfungen, die nur schwer psychotherapeutisch zugänglich sind. Diese Schädigungen müssen im Grunde durch langfristige Nachsozialisierung ausgeglichen werden. Die Setzung, Menschen hätten alles, was sie zum zufriedenen Leben brauchen, potenziell zur Verfügung, ist schlicht und ergreifend falsch. ... Dies gilt ebenso für die Dimension der guten Absicht jedes Verhaltens. Dies ist eine sicherlich sinnvolle Perspektive, die aber nichts mit einer differenzierten Sicht der psychischen Problematik von Menschen zu tun hat. Sicher ist es sinnvoll, in der psychotherapeutischen Behandlung die Intentionalität des Subjekts als eine mögliche Perspektive mit einzubeziehen. Handlungs- und Zielorientierung des Menschen sind sich

Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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