TE OGH 1993/12/7 6Ob644/93(6Ob645/93)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.12.1993
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten