TE OGH 1995/5/4 12Os166/94(12Os58/95)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.05.1995
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten