TE OGH 1995/8/22 11Os119/95(11Os120/95)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.08.1995
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten