TE OGH 1995/12/19 5Ob1153/95

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.12.1995
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten