TE OGH 1997/2/18 14Os189/96 (14Os190/96)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.02.1997
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten