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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung der Beschwerdeverfahren nach als Zurückziehung der Beschwerden gewerteten Mitteilungen der BeschwerdeführerSpruch
Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsätzen vom 28. Juni 2002 teilten die Beschwerdeführer mit, auf eine Entscheidung über die Beschwerde zu verzichten, und beantragten, das Beschwerdeverfahren "formlos und ohne Kostenspruch" einzustellen. Da diese Äußerungen als Zurückziehungen der Beschwerden zu werten sind, waren die Beschwerdeverfahren einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B653.2002Dokumentnummer
JFT_09979371_02B00653_00