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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung der Beschwerdeverfahren nach als Zurückziehung der Beschwerden gewerteten Mitteilungen der BeschwerdeführerSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2002 teilte die Beschwerdeführerin mit, auf eine Entscheidung über die Beschwerde zu verzichten, und beantragte, das Beschwerdeverfahren "formlos und ohne Kostenspruch" einzustellen. Da diese Äußerungen als Zurückziehung der Beschwerden zu werten ist, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B125.2002Dokumentnummer
JFT_09979077_02B00125_00