TE OGH 2004/3/29 8Ob13/04a

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.03.2004
beobachten
merken

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert C*****, vertreten durch Mag. Gerold Beneder, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei "P***** GmbH i.L., ***** vertreten durch Dr. Michael Wukoschitz, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 101.741,96 sA, im Verfahren über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 2. Dezember 2003, GZ 4 R 174/03t-17, den Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revisionsbeanwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision der beklagten Partei bereits mit Beschluss vom 26. Februar 2004 gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die erst danach am 26. März 2004 beim Obersten Gerichtshof eingelangte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei war daher zurückzuweisen.Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision der beklagten Partei bereits mit Beschluss vom 26. Februar 2004 gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2, ZPO mangels der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen. Die erst danach am 26. März 2004 beim Obersten Gerichtshof eingelangte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei war daher zurückzuweisen.

Anmerkung

E72706 8Ob13.04a-2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:0080OB00013.04A.0329.000

Dokumentnummer

JJT_20040329_OGH0002_0080OB00013_04A0000_000
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten