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58 Berg- und EnergierechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahrens betreffend Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes und der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung infolge Zurückziehung der Beschwerde im Anlassfall; keine Klaglosstellung durch behördliche EinflussnahmeSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
1. Mit Schriftsatz vom 25. April 2008 zog die beschwerdeführende Gesellschaft die Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
2. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Energierecht, Gasrecht, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Präjudizialität, VfGH / AnlaßverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B954.2007Zuletzt aktualisiert am
29.07.2008