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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §17 Abs5 lita idF 1984/548;Rechtssatz
Erbringt der Testamentserbe des Beamten auf Grund des letzten Willens Unterhaltsleistungen an dessen Kind, die zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes ausreichen, so ruht der Waisenversorgungsgenuss, mag der Erbe auch bei Antritt der Erbschaft davon ausgegangen sein, der Waisenversorgungsgenuss steht im genannten Fall zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120045.X02Im RIS seit
18.09.2006