RS Vwgh 1986/6/16 86/12/0110

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Veröffentlicht am 16.06.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art139;
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Wird vom Beschwerdeführer eine Gesetzesverletzung ausschließlich darin erblickt, dass eine von ihm als gesetzwidrig angesehene Verordnung angewendet wurde, die eine unmittelbare Anwendung des Gesetzes ausschließt, dann ist dem VwGH die Prüfung der Sache auf Grund des so gestalteten Beschwerdepunktes versagt. Eine Anfechtung der Verordnung ist ihm verwehrt, weil er sie nicht anzuwenden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120110.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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