RS Vwgh 1986/6/16 85/12/0247

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Veröffentlicht am 16.06.1986
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §13 Abs2 litc;
StudFG 1983 §13 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0127 E 11. März 1985 VwSlg 11697 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

§ 13 Abs 2 lit c und Abs 4 StudFG 1983 stellen ausschließlich auf die Entfernung des bisherigen "Aufenthaltsortes" vom "Studienort" sowie die Hinfahrt zum und die Rückfahrt vom "Studienort" ab; das Gesetz lässt demnach keinen Raum für eine Bedachtnahme auf die (örtlichen und verkehrsmäßigen) Gegebenheiten innerhalb des bisherigen Aufenthaltsortes und des Studienortes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120247.X01

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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