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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Richtet sich die Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Abspruch das in der Beschwerde angeführte verletzte Recht nicht berührt, ist die Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120046.X02Im RIS seit
18.09.2006