RS Vwgh 1986/6/16 86/12/0046

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Veröffentlicht am 16.06.1986
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Richtet sich die Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Abspruch das in der Beschwerde angeführte verletzte Recht nicht berührt, ist die Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120046.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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