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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;Rechtssatz
Das Gesetz verlangt ausdrücklich die Bedachtnahme auf den Umfang der Nebentätigkeit, worunter der mit ihrer Ausübung verbundene Zeitaufwand zu verstehen ist (Hinweis E 10.3.1977, 616/76) und die Bedachtnahme auf die Bedeutung desselben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120109.X02Im RIS seit
24.02.2006Zuletzt aktualisiert am
10.11.2010