RS Vwgh 1986/6/17 84/05/0224

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
BauO Wr §138 Abs1;
BauO Wr §138 Abs4;

Rechtssatz

Der Bauoberbehörde für Wien steht es frei, sich als Hilfsapparat des mit dem Amt der LReg identen Magistrates zu bedienen.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Behördenorganisation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050224.X04

Im RIS seit

21.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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