RS Vwgh 1986/6/17 84/05/0009

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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Index

Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO Wr §134 Abs3
BauRallg

Rechtssatz

Die Einwendung des starken Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und die Bedenken gegen die Errichtung einer Großgarage an sich kann nicht Einwendungen gegen eine zu lange Zufahrtsstrecke auf der zu bebauenden Liegenschaft im Hinblick auf Emissionen gleichgesetzt werden.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X07

Im RIS seit

30.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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