Index
Baurecht - WienNorm
AVG §8Rechtssatz
Die Einwendung des starken Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und die Bedenken gegen die Errichtung einer Großgarage an sich kann nicht Einwendungen gegen eine zu lange Zufahrtsstrecke auf der zu bebauenden Liegenschaft im Hinblick auf Emissionen gleichgesetzt werden.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X07Im RIS seit
30.03.2022Zuletzt aktualisiert am
30.03.2022