Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Einem "Wohlverhalten" während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe komm keine Bedeutung zu, weil die Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit während dieser Zeit mangels Freizügigkeit nicht unter Beweis gestellt werden kann (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110053.X02Im RIS seit
29.12.2005