RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0053

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Veröffentlicht am 18.06.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Einem "Wohlverhalten" während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe komm keine Bedeutung zu, weil die Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit während dieser Zeit mangels Freizügigkeit nicht unter Beweis gestellt werden kann (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110053.X02

Im RIS seit

29.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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