RS Vwgh 1986/6/19 86/06/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1986
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litb;
BauO Stmk 1968 §62;

Rechtssatz

Sind die in einem Heizhaus vorgesehenen Anlagen nach den eingeholten schlüssigen Gutachten des Sachverständigen für die Nachbarn unbedenklich, kann durch zusätzliche Auflagen ein Nachbarrecht nicht verletzt werden.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060015.X02

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten