Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Sind die in einem Heizhaus vorgesehenen Anlagen nach den eingeholten schlüssigen Gutachten des Sachverständigen für die Nachbarn unbedenklich, kann durch zusätzliche Auflagen ein Nachbarrecht nicht verletzt werden.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060015.X02Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010