RS Vwgh 1986/6/19 85/04/0088

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Veröffentlicht am 19.06.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0366/79 E 25. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Dem technischen Sachverständigen obliegt es, sich über die Art und das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu äußern, auf dieser Grundlage hat der ärztliche Sachverständige sein Gutachten über die Auswirkungen der Immissionen auf die Nachbarn zu erstatten (Hinweis E 10.5.1979, 97,99/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040088.X01

Im RIS seit

11.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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