RS Vwgh 1986/6/19 86/06/0015

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Veröffentlicht am 19.06.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Die Vorgansweise, ein entscheidendes Gutachten gleichzeitig mit dem erstinstanzlichen Bescheid zuzustellen, widerspricht dem Grundsatz des Parteiengehörs. Dieser Verfahrensmangel kann allerdings durch die Möglichkeit, in der Berufung die Bedenken gegen das Gutachten vorzutragen, geheilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060015.X01

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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