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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Bei der Feststellung der Einzelrichtmenge, welche einem Milcherzeuger zusteht, handelt es sich um die Feststellung eines Rechtes, bei der Feststellung, welche vom Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb (BVB) übernommenen Milchmengen auf welche Einzelrichtmengen verrechnet werden
dürfen, um die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Diese Feststellungen sind Angelegenheiten der zuständigen Organe des Milchwirtschaftsfonds.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170068.X02Im RIS seit
20.06.1986Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012