RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0089

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Veröffentlicht am 20.06.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

B-VG Art7;
GEG §2 idF 1983/135;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

In der Zahlungspflicht des Antragstellers für die Einschaltungskosten nach § 72 Abs 3 KO liegt weder eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers noch eine Entziehung des Eigentums gemäß Art 1 des ersten ZP zur MRK vor, noch verstößt diese gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170089.X02

Im RIS seit

20.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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