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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
In der Zahlungspflicht des Antragstellers für die Einschaltungskosten nach § 72 Abs 3 KO liegt weder eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers noch eine Entziehung des Eigentums gemäß Art 1 des ersten ZP zur MRK vor, noch verstößt diese gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170089.X02Im RIS seit
20.06.1986