RS Vwgh 1986/6/20 84/17/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1986
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Wassergebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita
AVG §71 Abs1 Z1 implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers (innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist) gesteckt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170136.X02

Im RIS seit

17.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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